In unseren Gemeinden geht der Konfirmation ein 14 monatiger Unterricht voraus. Zuständig dafür ist immer das Pfarramt, bei dem man mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Unter Kirchengemeinden können Sie nachsehen, welches Pfarramt für Sie zuständig ist.
Die jeweiligen Pfarrer sind:
Unsere Gemeinden schreiben die Jugendlichen, die vom Alter her zum Konfirmationsjahrgang gehören (und in der Gemeindegliederkartei vorhanden sind) rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn des neuen Jahrgangs an.
Auch ungetaufte Jugendlich sind herzlich willkommen und werden dann irgendwann auf dem Weg zur Konfirmation getauft.
Manchmal möchten Jugendliche auch in einer anderen Kirchengemeinde zum Unterricht gehen und konfirmiert werden. Das ist grundsätzlich möglich, sollte aber rechtzeitig mit dem Heimatpfarramt abgeklärt werden.
Wenn Sie zu Konfirmandenunterricht und/oder zur Konfirmation weitere Fragen haben, gibt Ihnen ihr zuständiges Pfarramt gerne Auskunft!
Weitere hilfreiche und interessante Informationen rund um Konfirmation und Konfirmandenunterricht finden Sie unter:
https://www.ekd.de/einsteiger/konfirmation.html oder
http://www.ekkw.de/ratgeber/konfirmation.html.
Wie schön, dass Sie sich über die Möglichkeit eines Konfirmationsjubiläums informieren wollen.
In der Regel gibt es Möglichkeiten für einen festlichen Gottesdienste zum 25. (silberne Konfirmation), 50. (goldene Konfirmation), 60. (diamantene Konfirmation) und 65. (eiserne Konfirmation) Konfirmationsjubiläum. Manchmal kommt sogar eine Gnadenkonfirmationsfeier (70. Jahrestag der Konfirmation) zustande.
In der Regel finden die Jubiläen im Juni unmittelbar auf das Pfingstfest folgend statt.
Wie schön, dass Sie sich für eine kirchliche Trauung interessieren! Gerne wollen wir Sie bei diesem wichtigen Schritt unterstützen und begleiten.
Zuständig für eine kirchliche Trauung ist immer das Pfarramt, bei dem Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind.
Unter Kirchengemeinden können Sie nachsehen, welches Pfarramt für Sie zuständig ist.
Die jeweiligen Pfarrer sind:
Mit dem zuständigen Pfarrer werden Trautermin, der Trauort und ein vorbereitendes Traugespräch vereinbart. Außerdem erfährt man alles über die besonderen Hochzeitstraditionen .
Es ist aber auch möglich, die kirchliche Trauung in einer anderen Gemeinde durchführen zu lassen. Dazu benötigt man von der Heimatgemeinde eine Zustimmungserklärung, Dimmissoriale genannt.
Für jede kirchliche Trauung ist der standesamtliche Eheschluss Voraussetzung. Die entsprechende Bescheinigung ist spätestens zur Trauung mitzubringen. Außerdem benötigen Sie einen Trauspruch (siehe unter www.trauspruch.de).
Kirchliche Trauungen sind grundsätzlich kostenfrei. In Ausnahmefällen können aber Kosten entstehen für die musikalische Begleitung, den Blumenschmuck und/oder für die Nutzung eines Kirchenraumes außerhalb der Heimatgemeinde. Genaueres dazu erfahren Sie im zuständigen Pfarramt.
Weitere hilfreiche und interessante Informationen rund um die kirchliche Trauung finden Sie unter:
https://www.ekd.de/einsteiger/hochzeit.html oder
http://www.ekkw.de/ratgeber/trauung_fragen.html.
Der Tod gehört zum Leben und ist meistens doch nur schwer zu ertragen. Wenn ein Mensch gestorben ist, wollen wir die Hinterbliebenen beim Abschiednehmen so gut wie möglich unterstützen.
Zuständig für diese Begleitung ist immer das Pfarramt, bei dem die/der Verstorbene mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Unter Kirchengemeinden können Sie nachsehen, welches Pfarramt für Sie zuständig ist.
Die jeweiligen Pfarrer sind:
In unseren Gemeinden stellen in aller Regel die beauftragten Bestattungsunternehmen den Kontakt zu den zuständigen Pfarrern her und klären Termin und Ort der Trauerfeier, bzw. Beisetzung.
Mit dem zuständigen Pfarrer wird dann in einem Trauergespräch der Abschiedsgottesdienst vorbereitet. Bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme ist auch eine Aussegung möglich, bevor das Bestattungsinstitut den/die Verstorbene/n abholt.
Bei allen weiteren Fragen rund um Trauerfeier und Beisetzung wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarramt.
Weitere hilfreiche und interessante Informationen finden Sie unter:
https://www.ekd.de/glauben/sterben.html oder
http://www.ekkw.de/ratgeber/bestattung.html.
Wie schön, dass Sie sich für eine Taufe interessieren! Taufen kann man in jedem Lebensalter.
Bis zum Erreichen der Religionsmündigkeit mit 14 Jahren sind die Erziehungsberechtigten für alle Belange rund um die Taufe ihrer Kinder verantwortlich. Danach entscheiden Menschen selbst, ob und wie sie gerne getauft werden wollen.
Zuständig für eine Taufe ist immer das Pfarramt, bei dem man mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Unter Kirchengemeinden können Sie nachsehen, welches Pfarramt für Sie zuständig ist.
Die jeweiligen Pfarrer sind:
Mit dem zuständigen Pfarrer werden Tauftermin, der Taufort und ein vorbereitendes Taufgespräch vereinbart. Außerdem erfährt man alles über die besonderen Tauftraditionen der Heimatgemeinde.
Es ist aber auch möglich, die Taufe in einer anderen Gemeinde durchführen zu lassen. Dazu benötigt man von der Heimatgemeinde eine Zustimmungserklärung, Dimmissoriale genannt.
Für jede Taufe ist Geburtsbescheinigung und ein Taufspruch (siehe unter www.taufspruch.de) erforderlich. Patinnen und Paten benötigen eine Patenbescheinigung ihrer jeweiligen Heimatgemeinde.
Taufen sind kostenfrei. In Ausnahmefällen gibt es eine finanzielle Beteiligung für die musikalische Begleitung und/oder für die Nutzung eines Kirchenraumes außerhalb der Heimatgemeinde.
Weitere hilfreiche und interessante Informationen rund um die Taufe finden Sie unter:
https://www.ekd.de/einsteiger/taufe.html oder
http://www.ekkw.de/ratgeber/taufe.html.